Von der Fahr­erlaubnis zum Fahrzeug

Bitte geben Sie nur die Daten zu je EINER Fahr­erlaubnis­klasse ein. Geben Sie an, nach welchen Vorschriften (DDR, BRD, Bundeswehr) Sie diese Fahr­erlaubnis­klasse erworben haben. Bitte geben Sie das Erteilungsdatum dieser Fahr­erlaubnis­klasse an.
Sollten Sie Ihren älteren Führerschein bereits in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben, so geben Sie bitte das Erteilungs­datum der alten Fahr­erlaubnis­klasse sowie die alte Fahrerlaubnisklasse selbst an.
Im Ergebnis sehen Sie, welche Fahrzeug­klassen Sie fahren dürfen.

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* Die Eingabe ist begrenzt auf Fahr­erlaubnisse mit Erteilungs­datum bis zum 18. Januar 2013. Informationen zu den Fahr­erlaubnis­klassen nach dem aktuellen Recht unter FeV § 6 ab 19. Januar 2013 finden Sie unter Informationen und Rechtliches

Sollte das Erteilungsdatum nicht in Ihrem Führerschein angegeben sein, können Sie es bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erhalten.