Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A): zulässige Gesamtmasse ≤ 3.500 kg, zur Beförderung von ≤ 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut (auch mit Anhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers ≤ 750 kg oder mit Anhänger zulässige Gesamtmasse > 750 kg, wenn zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg)
Klasse B mit Schlüsselzahl 96:
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger: zulässige Gesamtmasse des Anhängers > 750 kg und zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination > 3.500 kg, max. 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.